
Stellungnahme von ASSEDEL zur laufenden Arbeit der Venedig-Kommission
ASSEDEL hat einen Bericht erstellt, der zur laufenden Bewertung der Venedig-Kommission im Rahmen ihrer Gemeinsamen Stellungnahme Nr. 238/2025 zum Gesetzentwurf über den Status von Richtern, die zwischen 2018 und 2025 ernannt oder befördert wurden, sowie zu weiteren damit zusammenhängenden Fragen beiträgt. Die Stellungnahme wurde gemeinsam mit der Generaldirektion Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit des Europarats ausgearbeitet. Ziel des Berichts ist es, eine umfassende rechtliche und tatsächliche Bewertung der gegenwärtigen Justizkrise in Polen vorzunehmen und die europäischen Institutionen bei der Beurteilung der Vereinbarkeit der vorgeschlagenen Reformen mit den europäischen Rechtsstaatsstandards zu unterstützen.
Justizreformen im Fokus
Seit 2015 hat Polen nach dem Wahlsieg der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) weitreichende Reformen seines Justizsystems durchgeführt. Diese Veränderungen haben die Struktur und Funktionsweise zentraler Justizinstitutionen grundlegend verändert und sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene erhebliche Bedenken ausgelöst. Internationale Institutionen, darunter die Europäische Kommission und der Europarat, haben wiederholt darauf hingewiesen, dass die Reformen den Rechtsstaat beeinträchtigen und die richterliche Unabhängigkeit schwächen.
Politisierung des Landesjustizrats
Eine der umstrittensten Reformen betraf den Landesjustizrat (KRS), das für den Schutz der richterlichen Unabhängigkeit und die Empfehlung von Richterernennungen zuständige Organ. Seit 2018 werden die fünfzehn richterlichen Mitglieder des KRS vom Sejm und nicht mehr von den Richtern selbst gewählt. Diese Veränderung hat den politischen Einfluss auf Richterernennungen erheblich verstärkt und zur Entstehung des sogenannten „Neo-KRS“ geführt, dessen Legitimität von Gerichten, Wissenschaftlern und internationalen Institutionen vielfach infrage gestellt wird.
Der Aufstieg der sogenannten Neo-Richter und seine Folgen
Infolge der Ernennungen über den politisierten KRS sitzt mittlerweile eine wachsende Zahl sogenannter „Neo-Richter“ an polnischen Gerichten. Nach Angaben des Justizministeriums machen sie etwa 28 % der Richter an den ordentlichen Gerichten, 34 % am Obersten Verwaltungsgericht und sogar 60 % am Obersten Gericht aus. Ihre Beteiligung an der Rechtsprechung hat bereits dazu geführt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen Verletzungen des Rechts auf ein faires Verfahren Entschädigungen in Höhe von insgesamt mehr als 5,5 Millionen Złoty zugesprochen hat.
Außerordentliche Beschwerde und Rechtsunsicherheit
Eine weitere zentrale Reform war die Einführung der außerordentlichen Beschwerde im Jahr 2017 als Mechanismus, durch den rechtskräftige Gerichtsentscheidungen erneut überprüft und aufgehoben werden können. Die Zuständigkeit für diese Verfahren wurde ausschließlich der neu geschaffenen Kammer für Außerordentliche Überprüfung und öffentliche Angelegenheiten (CERPA) übertragen. Diese Kammer besteht jedoch ihrerseits ausschließlich aus Richtern, die unter Mitwirkung des Neo-KRS ernannt wurden, was erhebliche Zweifel an ihrer Unabhängigkeit und Rechtmäßigkeit aufwirft. Das Verfahren der außerordentlichen Beschwerde wurde scharf kritisiert, da es die Rechtssicherheit beeinträchtige und politische Einflussnahme auf rechtskräftige Entscheidungen ermögliche.
Das Urteil Wałęsa gegen Polen
Diese systemischen Probleme gipfelten im wegweisenden Urteil in der Rechtssache Wałęsa gegen Polen, in dem der EGMR feststellte, dass die außerordentliche Überprüfung des seit Langem rechtskräftigen Zivilurteils von Lech Wałęsa gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstieß. Der Gerichtshof stellte fest, dass die CERPA kein unabhängiges und unparteiisches, gesetzlich errichtetes Gericht darstellte und dass der Mechanismus der außerordentlichen Überprüfung als politisches Instrument eingesetzt worden war, um ein ungünstiges Urteil aufzuheben. Der Fall wurde zu einem symbolischen Beispiel dafür, wie sich die Justizreformen auf die individuellen Rechte ausgewirkt haben.
Piloturteil und systemische Krise
Was das Urteil Wałęsa von früheren Entscheidungen unterscheidet, ist die Anwendung des sogenannten Piloturteilsverfahrens durch den Gerichtshof. Dabei stellte er tiefgreifende und miteinander verbundene strukturelle Probleme im Zentrum der polnischen Justiz fest: die fehlerhafte Zusammensetzung des KRS, die mangelnde Unabhängigkeit der CERPA sowie den missbräuchlichen Einsatz des Verfahrens der außerordentlichen Beschwerde. Der Gerichtshof wies auf die rasch steigende Zahl ähnlicher Beschwerden hin und kam zu dem Schluss, dass diese Probleme eine systemische Gefährdung des Rechtsstaats in Polen darstellen.
Versuche einer gesetzlichen Behebung
In Anbetracht des Ausmaßes der Krise hat das Justizministerium einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der darauf abzielt, das Recht auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht wiederherzustellen und die rechtlichen Auswirkungen der vom Neo-KRS zwischen 2018 und 2025 gefassten Beschlüsse zu regeln. Der Gesetzentwurf soll außerdem das Wałęsa-Urteil umsetzen. Der Vorschlag ist jedoch auf Kritik gestoßen, unter anderem seitens des polnischen Bürgerrechtsbeauftragten (Ombudsmann), der vor einer automatischen Ungültigerklärung von Richterernennungen ohne eine individuelle gerichtliche Überprüfung warnt.
Den vollständigen Bericht können Sie hier lesen.
ASSEDEL