
Rechtlicher Hintergrund und praktische Folgen der Gebühr von 100 € für die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes in Frankreich
Seit dem 1. Mai 2026 erhebt Frankreich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 € für die zweite und jede weitere Verlängerung der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis.
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