
Auf Einladung der Kanzlerin des Gerichtshofs, Frau Marialena Tsirli, übermittelt ASSEDEL ihre Anmerkungen und Empfehlungen zur geplanten Änderung von Artikel 28 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs, mit der vorgeschlagen wird, den Ablehnungsmechanismus (Befangenheitsablehnung) für alle Spruchkörperformationen des Gerichtshofs einzuführen.
ASSEDEL begrüßt diese Änderung, die einen konkreten Mechanismus zur Kontrolle der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter durch die Beteiligung der Beschwerdeführer vorsieht, und legt ihre Anmerkungen vor, um eine bessere Umsetzung der Änderung im Hinblick auf die Verfahrensführung zu gewährleisten.
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ASSEDEL