
Am 28. Mai hatte ASSEDEL das Vergnügen, Herrn Armen Harutyunyan, ehemaligen Richter Armeniens am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und ehemaligen Vertreter des UN-Hochkommissars für Menschenrechte, in unseren Räumlichkeiten zu einer speziellen Schulungssitzung zu empfangen. Gegenstand der Schulung war sein von reichhaltiger Erfahrung geprägter Werdegang in der Menschenrechtsdiplomatie im Rahmen des Systems der Vereinten Nationen und des Europarates.
Das System der Menschenrechtsdiplomatie stützt sich auf zwei Hauptsäulen: Achtung und Förderung. Bezieht man jedoch die internationalen Beziehungen in die Diskussion mit ein, nimmt die Geopolitik eine Schlüsselrolle bei der Festlegung der geeigneten Strategie zur Förderung des Menschenrechtsbewusstseins ein. Aufgrund dieser Verknüpfung mit dem geopolitischen Gleichgewicht erweist sich das System der Menschenrechtsdiplomatie daher eher als ein lebendiges denn als ein statisches Instrument.
Das System der Menschenrechtsdiplomatie der Vereinten Nationen
In Bezug auf die Vereinten Nationen darf keinesfalls außer Acht gelassen werden, dass die UN auf drei Hauptaufgaben gegründet wurden. Die Institutionen müssen diesen Aufgaben entsprechend funktionieren – unabhängig davon, ob sie mit einem regionalen oder einem globalen System konfrontiert sind. Andernfalls verlieren sie ihre Werte.
– Frieden und Sicherheit
– Entwicklung
– Menschenrechte
Jede UN-Abteilung setzt eine oder mehrere dieser Aufgaben um. Die Vereinten Nationen verfolgen diese Ziele mithilfe verschiedener Instrumente, wie etwa durch Vertragsorgane, welche auf die Ausarbeitung von Verträgen spezialisierte Ausschüsse (in der Regel mit Sitz in Genf) bilden; durch Sonderverfahren, zu denen Sonderberichterstatter gehören, die Länder bereisen und sich auf spezifische Themen wie Folter oder Kindesmissbrauch konzentrieren; sowie durch die Universelle Periodische Überprüfung (Universal Periodic Review).
Darüber hinaus bestehen internationale Gerichte, deren Aufgabe darin besteht, Vertragsorgane (Konventionen) und Verfassungen im Einklang mit den heutigen Rechtstraditionen und -standards auszulegen, was das Konzept des lebendigen Instruments (living instrument) untermauert. Somit stellen die internationalen Gerichte das System der gegenseitigen Kontrolle und des Gleichgewichts (Checks and Balances) im Menschenrechtsrahmen dar.
Förderung
Die Förderung von Bewusstsein und Engagement ist von zentraler Bedeutung, wenn es darum geht, die Wirksamkeit der Menschenrechtsdiplomatie zu bemessen. Der Förderungsprozess basiert auf drei Grundpfeilern: Erstens ist es von grundlegender Bedeutung, über das jeweilige Land informiert zu sein – seine Geschichte, Kultur und religiösen Überzeugungen sind entscheidend, um dessen Wahrnehmung der Menschenrechte zu verstehen. Zweitens ist es ebenso wichtig, die geopolitischen Trends sowie die nationalen politischen Tendenzen zu kennen. Schließlich sind Verhandlungsgeschick und Verhandlungskompetenz unerlässlich, um das begrenzte UN-Budget für das Eintreten für die Menschenrechte (Human Rights Advocacy) bestmöglich zu verwalten. Zudem gilt im Rahmen der Diplomatie beim Umgang mit unterschiedlichen Auffassungen von Menschenrechten – wie Herr Harutyunyan unter Bezugnahme auf seine Zeit als Vertreter des UN-Regionalbüros für Zentralasien in Kirgisistan betonte –, dass man nicht jeden überzeugen kann und daher einen Schritt nach dem anderen akzeptieren muss. Aus diesem Grund wird in der Menschenrechtsdiplomatie ein dynamischer, wenn auch langsamer Übergangsprozess gegenüber einem Stillstand als hochgradig wertvoll erachtet.
Abschließend möchte ASSEDEL mit einem Zitat von Herrn Armen Harutyunyan schließen, dessen Worte unsere Auffassung zum gegenwärtigen demokratischen Rückschritt widerspiegeln: „Heute gibt es einige Länder, die die Förderung der Menschenrechte im Namen von Entwicklung und nationaler Sicherheit blockieren. Dies ist ein Widerspruch in sich, denn es kann keine Entwicklung ohne Menschenrechte geben.“
ASSEDEL